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Probezeit nach dem Führerschein: Die Regeln für deine ersten 2 Jahre

Prüfung bestanden, Führerschein in der Hand. Jetzt startet eine Phase, die viele unterschätzen: die Probezeit. Sie dauert 2 Jahre, und schon ein einziger Fehler kann sie deutlich verlängern.

Ein Beispiel: Du wirst einmal mit 21 km/h zu viel geblitzt. Für erfahrene Fahrer heißt das Bußgeld und Punkt. Für dich kommen noch ein Pflichtseminar und 2 zusätzliche Jahre Probezeit dazu.

Klingt streng. Die Regeln sind aber klar und gut zu merken. Und sie kommen auch in der Theorieprüfung dran. Hier ist alles, was du wissen musst.

Das Wichtigste in 30 Sekunden

Wann die Probezeit startet und wie lange sie dauert

Wer zum ersten Mal einen Führerschein bekommt, fährt erst einmal auf Probe. So steht es in § 2a des Straßenverkehrsgesetzes.1 Die Probezeit dauert 2 Jahre und beginnt an dem Tag, an dem dir die Fahrerlaubnis erteilt wird. Nicht erst, wenn die Karte per Post kommt.

Bei BF17 startet die Uhr früher: schon mit der Prüfungsbescheinigung, also mit 17.6 Das ist ein echter Vorteil. Wer mit 17 anfängt, hat die Probezeit meist schon hinter sich, wenn andere gerade erst loslegen. Kürzer wird sie durch BF17 aber nicht.

Und die Reform? Ein Gesetzentwurf zur Führerscheinreform liegt gerade im Bundestag. Er soll vor allem die Ausbildung günstiger machen, zum Beispiel mit digitalem Theorieunterricht und einem kürzeren Fragenkatalog. Beschlossen ist er noch nicht, das Ministerium peilt Anfang 2027 an.7, 8 Zur Probezeit steht in den offiziellen Infos zum Entwurf nichts.

0,0 Promille: Das Alkoholverbot für Fahranfänger

Für dich gibt es keine Grenze, unter der ein Bier okay wäre. Wer in der Probezeit ist oder noch keine 21 ist, darf beim Fahren keinen Alkohol trinken und nicht losfahren, solange Alkohol wirkt. Seit der Cannabis-Legalisierung gilt dasselbe für THC.2

Der Verstoß kostet 250 Euro und 2 Punkte in Flensburg.5 Und er zählt als schwerer A-Verstoß. Also kommen Aufbauseminar und längere Probezeit noch obendrauf.

0,0Promille in der Probezeit und bis 21
250 €Bußgeld bei einem Verstoß
2Punkte in Flensburg, dazu ein A-Verstoß

Faustregel: Das Verbot gilt, solange eine der beiden Bedingungen zutrifft. Wer mit 17 bei BF17 startet, ist mit 19 aus der Probezeit raus. Bei 0,0 bleibt es trotzdem bis zum 21. Geburtstag.

Achtung beim Restalkohol

Auch die Party vom Vorabend kann morgens noch messbar sein.

A- und B-Verstöße: Was zählt und was dann passiert

Nicht jedes Knöllchen gefährdet deine Probezeit. Es zählen nur Verstöße, die im Fahreignungsregister in Flensburg landen. Das sind in der Regel Bußgelder ab 60 Euro und Straftaten. Falsch parken für 20 Euro ist also ärgerlich, aber kein Probezeit-Problem.

A-Verstöße sind die schweren. Typische Beispiele: 21 km/h oder mehr zu schnell, zu dicht auffahren, rote Ampel, Handy am Steuer, Rechtsüberholen, Alkohol oder Cannabis. Bei BF17 gehört auch Fahren ohne Begleitperson dazu.3

B-Verstöße sind weniger schwer, zum Beispiel abgefahrene Reifen, eine um mehr als 8 Monate überzogene Hauptuntersuchung oder nicht gesicherte Kinder im Auto. Einer allein hat keine Folgen für die Probezeit. Zwei zählen wie ein A-Verstoß.

Was passiert istWas folgt
1 A-Verstoß oder 2 B-VerstößeAufbauseminar, Probezeit verlängert sich um 2 auf 4 Jahre
Nach dem Seminar wieder 1 A oder 2 BSchriftliche Verwarnung und die Empfehlung, innerhalb von 2 Monaten eine verkehrspsychologische Beratung zu machen
Nach Ablauf dieser 2 Monate wieder 1 A oder 2 BDie Fahrerlaubnis wird entzogen

Quelle: § 2a StVG.1

Das Aufbauseminar besteht aus 4 Gruppensitzungen und einer Fahrprobe. Du zahlst es selbst, laut ADAC meist zwischen 200 und 500 Euro.4 Wer die Frist für das Seminar verstreichen lässt, verliert die Fahrerlaubnis direkt.

Bei BF17 ist es noch strenger: Wer ohne eingetragene Begleitperson fährt, dem wird die Fahrerlaubnis widerrufen. Eine neue gibt es erst nach einem Aufbauseminar.6

Checkliste: So kommst du sauber durch die Probezeit

Nimm den Führerschein selbst in die Hand

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Quellen

  1. Gesetze im Internet: § 2a StVG, Fahrerlaubnis auf Probe. gesetze-im-internet.de
  2. Gesetze im Internet: § 24c StVG, Alkoholverbot für Fahranfänger. gesetze-im-internet.de
  3. Gesetze im Internet: Anlage 12 FeV, Bewertung der Verstöße in der Probezeit. gesetze-im-internet.de
  4. ADAC: Alle Fakten zum Aufbauseminar für Fahranfänger. adac.de
  5. Polizei Berlin, Bußgeldstelle: Alkohol und Drogen im Straßenverkehr. berlin.de
  6. Land Brandenburg: Die wichtigsten Antworten und Fragen zum begleiteten Fahren ab 17 (PDF). mil.brandenburg.de
  7. Deutscher Bundestag: Fahrschulausbildung soll reformiert werden. bundestag.de
  8. Bundesregierung: Reform für einen bezahlbaren und modernen Führerschein. bundesregierung.de