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Halten und Parken: Wo darfst du stehen und wo nicht?

Kurz anhalten, um jemanden rauszulassen, ist meistens kein Problem. Aussteigen und schnell zum Bäcker laufen dagegen schon. Der Unterschied zwischen Halten und Parken ist klein, aber er entscheidet über das Knöllchen. Und er kommt garantiert in der Theorie dran.

Stell dir vor: Du fährst deine Freundin nach Hause, hältst vor ihrer Tür und hilfst noch kurz, die Einkäufe reinzutragen. Ab dem Moment, in dem du aussteigst und weggehst, parkst du. Rechtlich ist das ein großer Unterschied, denn an vielen Stellen ist Parken verboten, Halten aber erlaubt.

Gute Nachricht: Die Regeln lassen sich auf ein paar Zahlen und Orte herunterbrechen. Hier ist alles, was du für die Prüfung und den Alltag brauchst.

Das Wichtigste in 30 Sekunden

Halten oder Parken: Die 3-Minuten-Regel

Halten ist eine gewollte Fahrtunterbrechung, die nicht durch die Verkehrslage oder eine Anordnung ausgelöst wird. Wer an der roten Ampel oder im Stau steht, hält also nicht im Sinne der StVO, er wartet.6

Parken beginnt laut § 12 StVO in zwei Fällen: Du verlässt dein Fahrzeug, oder du hältst länger als 3 Minuten.1 Wichtig: Auch wenn du nur kurz weggehst, parkst du rechtlich gesehen.

Hier ist schon Halten verboten

An manchen Stellen darfst du nicht einmal kurz anhalten, weil du dort andere gefährdest oder blockierst. Diese Orte stehen direkt in der StVO, dafür braucht es kein Haltverbotsschild:1

Merkhilfe: Überall dort, wo andere dich zu spät sehen oder wo Retter durchmüssen, ist Halten tabu.

Hier ist Parken verboten: Die wichtigsten Abstände

Für die Prüfung lohnt es sich, diese Zahlen auswendig zu kennen. Gemessen wird bei Kreuzungen vom Schnittpunkt der Fahrbahnkanten.

WoKein Parken
Kreuzungen und Einmündungenbis 5 m davor und dahinter
Kreuzungen und Einmündungen mit baulich angelegtem Radweg rechtsbis 8 m davor
Haltestellenschild (Bus, Straßenbahn)bis 15 m davor und dahinter
Andreaskreuz am Bahnübergang innerortsbis 5 m davor und dahinter
Andreaskreuz am Bahnübergang außerortsbis 50 m davor und dahinter
Grundstücksein- und -ausfahrtendirekt davor, auf schmalen Fahrbahnen auch gegenüber

Quellen: § 12 StVO und Anlage 2 zur StVO.1, 3

Und wo stellst du dich hin, wenn alles passt? Grundsätzlich auf den rechten Seitenstreifen, wenn er befestigt genug ist, sonst an den rechten Fahrbahnrand. Links darfst du in Einbahnstraßen halten und parken und auch dann, wenn rechts Schienen liegen.1

Die Schilder: Haltverbot ist nicht gleich Haltverbot

Zwei Schilder verwechseln viele. Das absolute Haltverbot (Zeichen 283, rotes Kreuz auf blauem Grund) verbietet jedes Halten auf der Fahrbahn, auch zum kurzen Aussteigenlassen. Das eingeschränkte Haltverbot (Zeichen 286, ein roter Schrägstrich) erlaubt Halten bis zu 3 Minuten. Länger darfst du nur stehen, solange du jemanden ein- oder aussteigen lässt oder etwas be- oder entlädst.3, 4 Parken ist bei beiden Schildern verboten.

Wenn dich das System hinter Form und Farbe interessiert: In unserem Artikel Verkehrszeichen merken erklären wir, wie du Schilder schnell einordnest.

Parkscheibe richtig einstellen

Du stellst nicht die genaue Uhrzeit ein. Der Zeiger kommt auf den Strich der halben Stunde, die auf deine Ankunft folgt.2 Beispiel: Ankunft 14:10 Uhr, die Scheibe zeigt 14:30 Uhr. Ankunft 14:40 Uhr, die Scheibe zeigt 15:00 Uhr. Sie muss von außen gut lesbar sein.

Was Falschparken kostet

Seit November 2021 sind Parkverstöße deutlich teurer geworden. Ein paar Beispiele aus dem Bußgeldkatalog:5

VerstoßBußgeld
Parken auf Geh- oder Radweg55 €
Parken auf Geh- oder Radweg mit Behinderung70 € und 1 Punkt
Parken in einer Feuerwehrzufahrt55 €
Feuerwehrzufahrt zugeparkt, Rettungsfahrzeug behindert100 € und 1 Punkt

Ein Punkt in Flensburg wegen Parkens? Ja, das geht. Für Fahranfänger zählt so ein Eintrag als leichterer B-Verstoß. Zwei davon in der Probezeit bedeuten Aufbauseminar und 2 Jahre länger auf Probe.7 Parkverstöße ohne Punkt landen dagegen nicht in Flensburg.

Checkliste: Darf ich hier stehen?

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Quellen

  1. Gesetze im Internet: § 12 StVO, Halten und Parken. gesetze-im-internet.de
  2. Gesetze im Internet: § 13 StVO, Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit. gesetze-im-internet.de
  3. Gesetze im Internet: Anlage 2 zur StVO, Vorschriftzeichen (Zeichen 201, 224, 283, 286). gesetze-im-internet.de
  4. Bayerische Polizei: Halten und Parken. polizei.bayern.de
  5. ADAC: Strafzettel oder Knöllchen: Kosten fürs Falschparken. adac.de
  6. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO), zu § 12 Halten und Parken. verwaltungsvorschriften-im-internet.de
  7. Gesetze im Internet: Anlage 12 FeV, Bewertung der Verstöße in der Probezeit. gesetze-im-internet.de

Alle Angaben ohne Gewähr. Wir recherchieren sorgfältig, Regeln, Fristen und Bußgelder können sich aber ändern. Verbindlich sind die aktuellen Gesetze und die Auskunft deiner Fahrschule oder Führerscheinstelle. Stand: 5. November 2026.